BAURECHT

Bauverträge (mit) der öffentlichen Hand von der Ausschreibung bis zur Verjährung. Generalunternehmer- und Nachunternehmerverträge, Handwerkerverträge. Zum Beispiel im Tiefbau, TGA, oder (Spezial-) Innenausbau. Probleme des Brandschutzes und der Bauprodukte (Prüfzeugnisse, abZ, ZiE, Herstellervorschriften etc.), Verfahrenstechnik etc. Nachträge, Bedenken, Fristen, Behinderungen, Mängel, Werklohn, Sicherheiten, Kündigung.
Bauträgerprojekte, oft mit Bezug zum Wohnungseigentumsrecht (z.B. „Ansichziehungsbeschlüsse“, Abgrenzung Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Abnahme des Gemeinschaftseigentums, Verjährung usw.), Mängel, Sonderwünsche usw. Haftung und Vergütung der Architekten, Ingenieure und Sachverständigen.